Gesellschaftszweck

Gesellschaftszweck

  • Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).

  • Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Schwimmsports, des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Rettung aus Lebensgefahr.

  • Diese Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bildet:

    • Den Betrieb des FeWa-Schwimmbads im Marie-Bautz-Weg 16, 22159 Hamburg

    • Nach Außerbetriebnahme des in (a) beschriebenen Schwimmbads, den Betrieb eines noch zu errichtenden Schwimmbads in Farmsen, Hamburg.

    • Ermöglichung von ersten Erfahrungen im Wasser bis hin zur Vorbereitung und Abnahme der Schwimmabzeichen-Prüfungen durch die Gesellschaft oder Dritte.

    • Die Öffnung des Schwimmbads für den Schulsport und das heilpädagogische Schwimmen.

    • Den Betrieb einer Sporthalle mit angrenzendem Gymnastikraum für sportliche Aktivitäten.

  • Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  • Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

  • Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  • Beschlüsse über die Änderung des Geschäftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Finanzbehörde nicht berühren.